Fachwissen

Typenschilder Vorschriften — Pflichtangaben & CE-Kennzeichnung

Typenschilder sind keine optionale Zugabe — sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Welche Angaben müssen auf Typenschilder, wie müssen sie ausgeführt sein, und welche Normen gelten für Maschinen, Motoren und Transformatoren?

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Grundlagen für Typenschilder

Typenschilder unterliegen je nach Gerätetyp unterschiedlichen Rechtsgrundlagen — die wichtigsten im Überblick:

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Jede Maschine im EWR benötigt ein dauerhaftes Typenschild mit: Name und vollständiger Anschrift des Herstellers, Bezeichnung der Maschine, CE-Kennzeichen mit Jahreszahl, Seriennummer, Baujahr. Das Schild muss lesbar, dauerhaft und vom Gerät nicht entfernbar sein.

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Elektrische Betriebsmittel von 50 V bis 1000 V AC müssen CE-Kennzeichen, Hersteller, Typenbezeichnung und technische Kenndaten tragen. Das Typenschild muss im Betrieb lesbar und zugänglich angebracht sein.

DIN EN 60034 — Elektromotoren

Pflichtangaben auf Motortypenschildern: Nennleistung, Nennspannung, Nennfrequenz, Nennstrom, Drehzahl, Schutzart (IP), Isolationsklasse, Kühlart, Betriebsart, Baujahr und Seriennummer.

DIN EN 60076 — Transformatoren

Leistungsschilder für Transformatoren müssen enthalten: Nennleistung (kVA/MVA), Nennspannungen ober- und unterspannungsseitig, Schaltgruppe, Kurzschlussspannung, Verluste, Kühlart und Schutzart sowie Seriennummer und Baujahr.

Ausführungsanforderungen

Anforderungen an Material und Ausführung

Die Vorschriften definieren nicht nur den Inhalt von Typenschildern, sondern auch Anforderungen an Dauerhaftigkeit, Lesbarkeit und Befestigung:

Dauerhaftigkeit und Beständigkeit

Typenschilder müssen für die gesamte Lebensdauer des Geräts lesbar bleiben. Gefordert werden UV-Beständigkeit, Temperaturbeständigkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber den Betriebsmedien. Klebeetiketten aus Papier oder Standard-PE sind nicht normkonform.

Materialempfehlung nach Norm

Aluminium eloxiert mit Lasergravur oder Gravur ist der anerkannte Standard für normkonforme Typenschilder. Edelstahl wird für besonders aggressive Umgebungen (Chemie, Offshore) eingesetzt. Kunststoff-Schilder nur mit entsprechendem Witterungsschutz-Nachweis.

Befestigung und Position

Das Typenschild muss gut sichtbar und dauerhaft am Gerät befestigt sein — schraubengesichert, genietet oder mit dauerhaftem Industriekleber. Es darf nicht durch Betriebsvorgänge verdeckt werden und muss im Wartungsfall zugänglich bleiben.

CE-Kennzeichen — Mindestgröße

Das CE-Zeichen muss mindestens 5 mm hoch sein und proportional zum Schildformat stehen. Es darf nur zusammen mit dem Herstellernamen und der Jahreszahl der CE-Erstanbringung verwendet werden. Veränderte oder verkleinerte CE-Zeichen sind nicht zulässig.

Normkonforme Ausführung durch Gravuren Greger

  • Typenschilder nach Maschinenrichtlinie, DIN EN 60034 und DIN EN 60076
  • Aluminium eloxiert — dauerhaft, UV- und temperaturbeständig
  • Lasergravur für feine Schriften, Logos und Data-Matrix-Codes
  • Dokumentation der eingesetzten Normen und Materialien auf Anfrage

Typenschilder nach Ihren Vorschriften

Wir fertigen normkonforme Typenschilder nach Maschinenrichtlinie, DIN EN 60034, DIN EN 60076 und weiteren Vorschriften — dauerhaft, rechtskonform und projekterprobt.